Sie studieren Zahnmedizin und spielen mit dem Gedanken, sich künftig mit einer eigenen Praxis selbstständig zu machen? Hier erfahren Sie, wie Sie sich auf Ihre zahnärztliche Freiberuflichkeit noch während des Studiums optimal vorbereiten können und was nach dem Examen auf Sie zukommen wird.
Von der Theorie zur Praxis – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes: In der zahnärztlichen Famulatur lernen Sie den abwechslungsreichen Alltag in einer zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Praxis kennen. Dabei stehen Inhalte wie die Patientenkommunikation oder die Begleitung von Therapieentscheidungen und Behandlungsmaßnahmen im Fokus. Darüber hinaus werden Sie während der Famulatur mit den Arbeitsabläufen und Strukturen in einer Praxis vertraut gemacht. So können Sie Ihr theoretisch erworbenes Wissen um wertvolle praktische Erfahrungen ergänzen und diese im kommenden Semester unmittelbar anwenden. Nebenbei bauen Sie sich ein Netzwerk zu erfahrenen Kollegen auf. Wenn Sie die mindestens einwöchige Famulatur in einem strukturschwachen Gebiet absolvieren, erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Die KZVWL und die ZÄKWL veranstalten regelmäßige Informationsveranstaltungen für Studierende der klinischen Semester an den Universitäten in Münster und Witten. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.
Haben Sie vorab Fragen zum Programm? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Nissrin Baradie
Telefon: 0251 / 507369
E-Mail: Nissrin.baradie@Zahnaerzte-wl.de
„Ich möchte allen Zahnmedizinstudenten unbedingt die Famulatur ans Herz legen! So hat man einen ersten Eindruck von Arbeitsabläufen und Strukturen in einer Praxis. Hinzu kommt ein erster Kontakt mit einem Team.“
Judith Brockmann, eigene Zahnarztpraxis in Lienen-Kattenvenne
Wer als Zahnarzt oder Kieferorthopäde die Eröffnung einer eigenen Praxis anstrebt, sollte sich bestenfalls schon im Vorfeld mit vielen, oft berufsfernen Aspekten auseinandersetzen. Sind die Voraussetzungen für die Zulassung gegeben? Welche Praxisform kommt infrage? Welcher Standort wäre am geeignetsten? Mit welchen Kosten und Erlösen ist zu rechnen? Und welche Anforderungen haben Sie persönlich an Ihren Arbeits- und vielleicht auch Wohnort? In einem persönlichen und umfangreichen Gespräch mit Beratern der KZVWL wird das Niederlassungsvorhaben erörtert und mittels einer Standortanalyse bewertet. Neben dem jeweiligen Versorgungsgrad werden dabei auch der durchschnittliche Umsatz pro Behandler sowie die Kostenträgerstruktur des Standortes analysiert. In diesem Gespräch werden ebenso weitere bedeutsame Standortindikatoren wie Kaufkraftindex oder Arbeitslosenquote beurteilt.
Hier geht es zu dem Anmeldeformular für die Standortanalyse.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine Standortanalyse der KZVWL: Erfahrene Berater geben Ihnen einen umfassenden und objektiven Eindruck Ihres Wunschortes.
Andrea Göcke:
Telefon: 0251 / 507132
E-Mail: Andrea.Goecke@Zahnaerzte-wl.de
Britta von der Brüggen:
Telefon: 0251 / 507314
E-Mail: Britta.vonderBrueggen@Zahnaerzte-wl.de
Nissrin Baradie
Telefon: 0251 / 507369
E-Mail: Nissrin.baradie@Zahnaerzte-wl.de
Sabine Schilling-Hoyer
Telefon: 0251 / 507304
E-Mail: Sabine.Schilling-Hoyer@Zahnaerzte-wl.de
„Wir leben und arbeiten in einer wirtschaftlich attraktiven Region mit gesundem Mittelstand. Die Arbeitslosenquote ist gering und die Bereitschaft der Menschen, in Zähne bzw. in ihre Mundgesundheit zu investieren, ist groß.“
Caroline und Daniel Berster, eigene Zahnarztpraxis in Meschede
Die Zulassungsabteilung der KZVWL, die Ihnen den Status verleiht, die durch Sie erbrachten Leistungen durch Ihren Arbeitgeber oder später im Falle einer Selbstständigkeit durch Sie selbst gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen, wird Ihnen in Ihrem Berufsleben stetig begegnen, egal ob Sie als Ausbildungsassistent, als angestellter Zahnarzt oder als selbstständiger Zahnarzt tätig sind. Die Zulassungsexperten betreuen und beraten Sie bei allen Anträgen, zum Beispiel zur Eintragung in das Zahnarztregister, zur Änderung einer solchen Eintragung, zur Einstellung von angestellten Zahnärzten oder zu der eigenen Zulassung.
Möchten Sie Ihre Ausbildungsassistenz beginnen, müssen Sie vorher Ihre Approbationsurkunde in den Händen halten. Ihr Chef muss zugelassener Vertragszahnarzt sein und die Antragstellung frühzeitig bei der KZVWL durchführen. Erst mit Vorliegen der Genehmigung können Sie sichergehen, dass Ihnen auch die gesamte Zeit als Ausbildungsassistent angerechnet wird.
Möchten Sie sich als Zahnarzt anstellen lassen, muss auch dieser Antrag bei der Zulassungsabteilung gestellt und im Zulassungsausschuss genehmigt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie sich als Zahnarzt selbstständig machen möchten. Bei den genauen Fragestellungen hilft Ihnen die Abteilung der Zulassung gerne weiter.
Wichtige Informationen und handfeste Erfahrungen zum Übergang vom Studium ins Berufsleben bietet die Berufskundevorlesung. Diese bei den Studierenden sehr beliebte Veranstaltung wird einmal jährlich von den zahnärztlichen Körperschaften in Zusammenarbeit mit den Universitäten in Münster und Witten veranstaltet. In mehreren Themenblöcken referieren erfahrene Zahnärzte über die Grundzüge des deutschen Gesundheitssystems sowie über Chancen und Strukturen in der zahnärztlichen Selbstverwaltung. Wie funktioniert die Abrechnung? Staatsexamen, was nun? Die Zahnarztpraxis als Unternehmen! Dies sind weitere Themen, die einen ersten Einblick in den bevorstehenden beruflichen Alltag geben.
Der nächste Vorlesungszyklus findet an der Universität Witten/Herdecke statt. Sobald die Termine feststehen, werden sie hier veröffentlicht.
Beim Start in die Selbstständigkeit gibt es Fragen über Fragen – und eine Telefonnummer für alle Anliegen! Die Servicestelle der zahnärztlichen Körperschaften richtet sich an Studierende, Assistenten, Angestellte sowie Praxisgründer, die Fragen rund um die Themen Berufsstart, Freiberuflichkeit oder Praxisgründung haben.
Unter der Telefonnummer 0251 / 507-888 oder per E-Mail (fragen@zahnaerzte-wl.de) helfen Ihnen die Experten der zahnärztlichen Körperschaften bei allen Anliegen kompetent weiter.
Sie suchen eine Praxis, um sich endlich den Traum von der Selbstständigkeit zu erfüllen? Die KZVWL bietet Ihnen eine neue, digitale Praxisbörse an! In dieser Praxisbörse haben Sie die Möglichkeit, Gesuche für eine Praxis einzustellen. Auch können Sie sich ganz entspannt von zu Hause durch zahlreiche Praxisangebote aus Westfalen-Lippe klicken – und bei Bedarf direkt über das Formular Kontakt aufnehmen.
Unser Ziel ist es, Sie durch unsere Praxisbörse mit der Praxisübernahme zu unterstützen:
Diskret, Kostenlos, Unabhängig und speziell für Westfalen-Lippe.
Schauen Sie jetzt in unserer neuen Praxisbörse vorbei:
Lässt sich die hohe Arbeitsbelastung einer eigenen Zahnarztpraxis mit den Bedürfnissen der Familie in Einklang bringen? Auf jeden Fall! Verschiedene Praxisformen schaffen die dafür nötige Flexibilität. In Gemeinschaft mit anderen lassen sich persönliche Freiräume schaffen zum Beispiel für Familiennachwuchs.
Für die Einzelpraxis lässt sich eine Abwesenheit in der Praxis mit einer Vertretung auffangen – und finanziell mit dem Elterngeld, auf das auch selbstständig tätige Zahnärzte und Zahnärztinnen Anspruch haben. Grundlage für die Berechnung ist der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum. Wer seine Praxis während der Elternzeit nicht ganz der Vertretung überlassen mag, kann bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Um hierbei den Anforderungen – insbesondere von Zahnärztinnen – gerecht zu werden, hat die KZVWL eine AG aus jungen Zahnärztinnen gegründet, die sich zukünftig besonders um die Interessen der Vertragszahnärztinnen kümmern wird und Konzepte für weitere Angebote entwickelt. Weiter organisiert die KZVWL jährlich den Zahnärztinnentag, der ebenfalls umfassend zum Thema Familie und Beruf informiert.
Weitere Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf finden Sie in der Broschüre „Herausforderung Beruf und Familie“.
„Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für uns keine Option, sondern ein Muss.“
Caroline und Daniel Berster, eigene Zahnarztpraxis in Meschede
Sobald Sie Ihr Examen in der Tasche haben, werden Sie Pflichtmitglied bei der Zahnärztekammer, in deren Gebiet Sie Ihren Beruf ausüben. Wenn Sie Ihren Beruf noch nicht ausüben, gilt Ihr gewöhnlicher Wohnort. In der jeweiligen Kammer können Sie telefonisch einen Anmeldebogen sowie weitere Unterlagen anfordern.
Das Versorgungswerk ist eine Form der Altersvorsorge speziell nur für den zahnärztlichen Beruf und ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung. Informieren Sie sich bei dem Versorgungswerk über Ihre Vorteile gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine gesonderte Anmeldung beim Versorgungswerk ist nicht notwendig. Die Kammer teilt dem Versorgungswerk mit, ab wann Sie Mitglied sind und welchen beruflichen Status Sie haben. Dann erhalten Sie alle weiteren Unterlagen.