Für Angestellte

Sie sind eine erfahrene Zahnärztin oder Zahnarzt im Angestelltenverhältnis und überlegen sich, in Zukunft den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, um frei in all Ihren Entscheidungen zu sein? Dann sind Sie hier genau richtig! Nachfolgend finden Sie Antworten auf bedeutende Fragen, die Ihnen wichtige Entscheidungen erleichtern und somit ein Fundament für eine erfolgreiche berufliche Zukunft in Ihrer eigenen Praxis legen.

Wer als Zahnarzt oder Kieferorthopäde die Eröffnung einer eigenen Praxis anstrebt, sollte sich bestenfalls schon im Vorfeld mit vielen, oft berufsfernen Aspekten auseinandersetzen. Sind die Voraussetzungen für die Zulassung gegeben? Welche Praxisform kommt infrage? Welcher Standort wäre am geeignetsten? Mit welchen Kosten und Erlösen ist zu rechnen? Und welche Anforderungen haben Sie persönlich an Ihren Arbeits- und vielleicht auch Wohnort? In einem persönlichen und umfangreichen Gespräch mit Beratern der KZVWL wird das Niederlassungsvorhaben erörtert und mittels einer Standortanalyse bewertet. Neben dem jeweiligen Versorgungsgrad werden dabei auch der durchschnittliche Umsatz pro Behandler sowie die Kostenträgerstruktur des Standortes analysiert. In diesem Gespräch werden ebenso weitere bedeutsame Standortindikatoren wie Kaufkraftindex oder Arbeitslosenquote beurteilt.

Hier geht es zu dem Anmeldeformular für die Standortanalyse.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine Standortanalyse der KZVWL: Erfahrene Berater geben Ihnen einen umfassenden und objektiven Eindruck Ihres Wunschortes.

Andrea Göcke:
Telefon: 0251 / 507132
E-Mail: standortanalyse-kzvwl@Zahnaerzte-wl.de

Britta von der Brüggen:
Telefon: 0251 / 507314
E-Mail: : standortanalyse-kzvwl@Zahnaerzte-wl.de

Nissrin Baradie
Telefon: 0251 / 507369
E-Mail: : standortanalyse-kzvwl@Zahnaerzte-wl.de

„Wir leben und arbeiten in einer wirtschaftlich attraktiven Region mit gesundem Mittelstand. Die Arbeitslosenquote ist gering und die Bereitschaft der Menschen, in Zähne bzw. in ihre Mundgesundheit zu investieren, ist groß.“

Caroline und Daniel Berster, eigene Zahnarztpraxis in Meschede

Wertvolle Begleitung und Förderung durch einen persönlichen Paten – diese individuelle Unterstützung bietet die KZVWL Zahnärzten und Kieferorthopäden an.

Ob Fragen zur Praxisform, zur Vergütung, zur Abrechnung von Leistungen, aber auch Anfragen organisatorischer Art beantworten wir Ihnen gemeinsam mit einem persönlichen Paten der KZVWL.  So können Fragen gebündelt an eine Ansprechpartnerin gerichtet werden. Beantwortet werden diese in einem der regelmäßig stattfindenden Beratungstermine oder, bei speziellen Fragen, durch die Fachabteilung innerhalb der KZVWL.

Neben den Patenschaften, die mit der Selbststätigkeit beginnen, gibt es auch eine vorgelagerte Beratung, die bereits vor der Niederlassung wichtige Informationen vermittelt. Auch können die Patenschaften verlängert werden, sollte noch individueller Beratungsbedarf bestehen.

Wie sehen die neuen Angebote nun konkret aus:

 

Die Patenschaft praxisorientiert:

Ziel: Zahnärzte für die Freiberuflichkeit motivieren!

Ihr Nutzen:

Sie sind Zahnarzt oder Kieferorthopäde im Assistenten- oder Angestelltenverhältnis und haben den Entschluss gefasst, in naher Zukunft den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, um frei in all Ihren Entscheidungen zu sein? Dann ist diese Patenschaft genau richtig für Sie!

In persönlichen Gesprächen finden Sie gemeinsam mit einer Patin Antworten auf Fragen, die Ihnen diese wichtige Entscheidung erleichtern und somit ein Fundament für eine erfolgreiche berufliche Zukunft in Ihrer eigenen Praxis legen sollen.

Der Ablauf:

In einem Vorgespräch werden alle Vor- und Nachteile sowie die verschiedenen Praxisformen und der Kostenfaktor einer Niederlassung erörtert. Des Weiteren wird im Folgegespräch anhand von Fallbeispielen die systemrelevante Einordnung der Abrechnungsergebnisse praxisorientiert veranschaulicht. In einem Abschlussgespräch werden dann die konkreten Aspekte Ihres Niederlassungsvorhabens besprochen. Ein fließender Übergang in die Patenschaft praxisstart ist jederzeit möglich!

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Persönliche Beratung zu Fragen der Niederlassungsmöglichkeiten
  • Investitionsrahmen der Niederlassung
  • Prognose des Praxisverlaufs (Hilfsinstrument für Businessplan)
  • Systemrelevante Einordnung der Abrechnungsergebnisse
  • Standortcheck

 

Die Patenschaft praxisstart:

Ziel: Zahnärzte für das GKV-System fit machen!

Ihr Nutzen:

Sie sind Zahnarzt oder Kieferorthopäde und habe gerade Ihre eigene Praxis eröffnet?

Erfahrungsgemäß gibt es dann viele Fragen zu beantworten. Ob Fragen zur Vergütung, zur Abrechnung von Leistungen, aber auch Fragen organisatorischer Art oder der Wirtschaftlichkeit. Gemeinsam mit einer persönlichen Patin der KZVWL werden Antworten darauf gefunden. Die Patin begleitet in den ersten beiden Jahren den Start in die Selbstständigkeit mit fundierten Informationen und umfassender, bedarfsgerechter Beratung.

Der Ablauf:

Ein Erstgespräch erfolgt vor oder spätestens direkt nach der Zulassung, um u.a. Fragen organisatorischer Art aber auch Fragen zur Vergütung zu beantworten. Das zweite Gespräch findet nach ungefähr einem halben Jahr, nach Erhalt der ersten Vierteljahresabrechnung, statt. In diesem Gespräch steht die Erläuterung der Vierteljahresabrechnung im Vordergrund. In den weiteren Jahresgesprächen rücken abrechnungsrelevante Aspekte sowie Benchmarks Ihrer Praxis in den Fokus der Beratungen. Natürlich können Sie Ihre Patin während der Patenschaft auch zu anderen Themen ansprechen. Hinweis: Juristische und steuerrechtliche Belange fallen nicht unter die Patenschaften.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Persönliche Beratung zu Fragen der Vergütung, der Abrechnung, der Zahlungs- und -Einreichungstermine etc.
  • Fachgruppenspezifische Benchmark-Analyse der Praxis
  • Erinnerung an wichtige Termine
  • Gesprächsmanagement mit anderen Fachabteilungen
  • Empfehlung von zielgruppenspezifischen Schulungsangeboten

Bei Bedarf ist ein Übergang in die Patenschaft praxisplus möglich!

 

Die Patenschaft praxisplus:

Ziel: Nachhilfe zur Starthilfe!

Ihr Nutzen:

Sie sind seit mehr als zwei Jahren niedergelassener Zahnarzt oder Kieferorthopäde in der eigenen Praxis, haben an der Patenschaften praxisstart teilgenommen und  haben im Anschluss daran noch offene Fragen? Dann können Sie bei Bedarf aus der bestehenden Patenschaft praxisstart für weitere ein bis zwei Jahre in die Patenschaft praxisplus übernommen werden.

Die Patin begleitet Sie weiterhin beim Praxisverlauf mit fundierten Informationen und umfassender, bedarfsgerechter Beratung.

Der Ablauf:

Im Vordergrund der jährlichen Beratungsgespräche steht die Weiterentwicklung der Praxis. Dabei dienen vor allem die Instrumente des Benchmarks als Hilfsmittel, um den Entwicklungsstand der Praxis darzustellen. Natürlich können während der Patenschaft auch andere Themen des Praxisalltags mit der Patin besprochen werden.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Persönliche Beratung zur Kursausrichtung der Praxis (Abrechnungsverhalten, systemrelevante Prüfung der Abrechnung sowie allgemeine Fragen zum Praxisalltag)
  • Fachgruppenspezifische Benchmark-Analyse der Praxis
  • Empfehlung von zielgruppenspezifischen Schulungsangeboten
  • Überleitung in die regulären Beratungsangebote der KZVWL

Lassen Sie sich von einem Paten begleiten:

Hier gibt es den Flyer und das Anmeldeformular.

„Auch ich habe die Begleitung durch einen Paten in Anspruch genommen und fand das sehr hilfreich.“

Judith Brockmann, eigene Zahnarztpraxis in Lienen-Kattenvenne

Die Zulassungsabteilung der KZVWL wird Ihnen in Ihrem Berufsleben stetig begegnen, egal ob Sie als Ausbildungsassistent, als angestellter Zahnarzt oder als selbstständiger Zahnarzt tätig sind. Die Zulassungsexperten betreuen und beraten Sie bei allen Anträgen, zum Beispiel zur Eintragung in das Zahnarztregister, zur Änderung einer solchen Eintragung, zur Einstellung von angestellten Zahnärzten oder zu der eigenen Zulassung.

Möchten Sie sich als Zahnarzt anstellen lassen, muss ein Antrag bei der Zulassungsabteilung gestellt und im Zulassungsausschuss genehmigt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie sich als Zahnarzt selbstständig machen möchten. Bei den genauen Fragestellungen hilft Ihnen die Abteilung der Zulassung gerne weiter.

Beim Start in die Selbstständigkeit gibt es Fragen über Fragen – und eine Telefonnummer für alle Anliegen! Die Servicestelle der zahnärztlichen Körperschaften richtet sich an Studierende, Assistenten, Angestellte sowie Praxisgründer, die Fragen rund um die Themen Berufsstart, Freiberuflichkeit oder Praxisgründung haben.

Unter der Telefonnummer 0251 / 507-888 oder per E-Mail (fragen@zahnaerzte-wl.de) helfen Ihnen die Experten der zahnärztlichen Körperschaften bei allen Anliegen kompetent weiter.

Sie suchen eine Praxis, um sich endlich den Traum von der Selbstständigkeit zu erfüllen? Die KZVWL bietet Ihnen eine neue, digitale Praxisbörse an!  In dieser Praxisbörse haben Sie die Möglichkeit, Gesuche für eine Praxis einzustellen. Auch können Sie sich ganz entspannt von zu Hause durch zahlreiche Praxisangebote aus Westfalen-Lippe klicken – und bei Bedarf direkt über das Formular Kontakt aufnehmen.

Unser Ziel ist es, Sie durch unsere Praxisbörse mit der Praxisübernahme zu unterstützen:

Diskret, Kostenlos, Unabhängig und speziell für Westfalen-Lippe.

Schauen Sie jetzt in unserer neuen Praxisbörse vorbei

Arbeitsschutz
Zahnarztpraxen tragen nach Arbeitsschutzgesetz und der berufsgenossenschaftlichen DGUV Vorschrift 2 die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten bei der Arbeit. Eine berufsspezifische Hilfe dazu wird durch den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst (BuS-Dienst) der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe angeboten. Der BuS-Dienst richtet sich an alle niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in eigener Verantwortung mit Hintergrundunterstützung durch die Kammer die gesetzlichen Vorgaben umsetzen, Gefährdungen gezielt abbauen und den Arbeitsschutz kontinuierlich verbessern möchten. Die ZÄKWL ist offizieller Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Praxisinhaber können sich mithilfe des BuS-Dienstes durch Seminare und Online-Angebote sowie mit der Praxismanagement-Software e-pms über die aktuellen Arbeitsschutz-Vorschriften auf dem Laufenden halten und die erforderlichen Maßnahmen für den Arbeitsschutz organisieren. Individuelle Fragen beantwortet die Service-Stelle BuS-Dienst auch telefonisch.

Sollten Sie Fragen haben, weitere Hintergrundinformationen benötigen oder auch nur Anregungen zum BuS-Dienst haben, wenden Sie sich bitte an:
BuS-Dienst
Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
Telefon: 0251/507-533, E-Mail: bus-dienst@bus-dienst.info
oder online unter:
www.bus-dienst.info oder e-pms.de

Hygiene
Hygiene ist in Zahnarztpraxen ein wichtiges Thema, um die Sicherheit von Patienten und behandelnden Personen sicherzustellen. Verantwortlich dafür ist der Betreiber der Zahnarztpraxis – also der Praxisinhaber. Für einen Überblick hat die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Informationen über die rechtlichen Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz, dem Medizinproduktegesetz und den nachgeordneten Bestimmungen erstellt, die Sie hier herunterladen können.

Bei allen Fragen rund um diese Themenbereiche hilft Ihnen die Abteilung Praxisführung gerne unter Telefon 0251 / 507 511 weiter.

Röntgen
Gemäß § 9 des Heilberufsgesetzes NRW hat die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe die Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, die Qualitätssicherung beim Röntgen zu überwachen. Aus diesem Grund wurde die Zahnärztliche Stelle Röntgen eingerichtet, welche die Aufgabe für den gesamten Bereich der Zahnärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe übernimmt. Dabei legt sie unter anderem die einschlägigen Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zugrunde.

Eine Aufgabe der Stelle ist es, dem Strahlenschutzverantwortlichen Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition zu machen. Ebenso nimmt sie in dem durch die Richtlinie „Ärztliche und Zahnärztliche Stellen“ vorgegebenen Zeitrahmen (maximaler Abstand drei Jahre) die Qualitätssicherungsprüfungen vor. Alle wissenswerten Informationen finden Sie hier.

Bei allen Fragen rund um diese Themenbereiche hilft Ihnen die Zahnärztliche Stelle Röntgen-NRW gerne unter Telefon 0251 / 507 531 weiter.

Die KZVWL bietet ihren Mitgliedern Unterstützung in Form von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) an. Denn neben der fachzahnärztlichen Kompetenz ist auch immer mehr betriebswirtschaftliche Kompetenz gefragt. Ob die Einnahmenüberschussrechnung, die Kostenstruktur sowie wichtige Kennzahlen unter Einbeziehung entsprechender Branchenvergleiche – in der BWA werden verschiedene Schwerpunkte der Praxis analysiert.

Lassen Sie sich beraten

Kontaktdaten:
Yvonne Niehues
Telefon: 0251 / 507311
E-Mail: Yvonne.Niehues@zahnaerzte-wl.de

Lässt sich die hohe Arbeitsbelastung einer eigenen Zahnarztpraxis mit den Bedürfnissen der Familie in Einklang bringen? Auf jeden Fall! Verschiedene Praxisformen schaffen die dafür nötige Flexibilität. In Gemeinschaft mit anderen lassen sich persönliche Freiräume schaffen zum Beispiel für Familiennachwuchs.

Für die Einzelpraxis lässt sich eine Abwesenheit in der Praxis mit einer Vertretung auffangen – und finanziell mit dem Elterngeld, auf das auch selbstständig tätige Zahnärzte und Zahnärztinnen Anspruch haben. Grundlage für die Berechnung ist der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum. Wer seine Praxis während der Elternzeit nicht ganz der Vertretung überlassen mag, kann bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Um hierbei den Anforderungen – insbesondere von Zahnärztinnen – gerecht zu werden, hat die KZVWL eine AG aus jungen Zahnärztinnen gegründet, die sich zukünftig besonders um die Interessen der Vertragszahnärztinnen kümmern wird und Konzepte für weitere Angebote entwickelt. Weiter organisiert die KZVWL jährlich den Zahnärztinnentag, der ebenfalls umfassend zum Thema Familie und Beruf informiert.

Weitere Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf finden Sie in der Broschüre Herausforderung Beruf und Familie“.

„Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für uns keine Option, sondern ein Muss.“

Caroline und Daniel Berster, eigene Zahnarztpraxis in Meschede

Es gibt viele Wege zur Selbstständigkeit. Im besten Fall gibt es im Verwandten- oder Bekanntenkreis einen Zahnarzt, der auf der Suche nach einem Nachfolger ist. Die Stammtische oder Bezirksstellenversammlungen der ZÄKWL und der KZVWL bieten die Möglichkeit, Kontakte und Netzwerke zu knüpfen. Auch unverbindliches und diskretes Nachfragen in der Kollegenschaft am Ort des Interesses ist möglich, Ansprechpartner sind die Vorsitzenden der einzelnen Bezirksstellen. Viele Inserate werden auch in der Fachpresse veröffentlicht. Eine gute Anlaufstelle ist zudem die Praxisbörse der KZVWL und der ZÄKWL. Sie vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Eröffnung einer zahnärztlichen Praxis“, die Sie hier herunterladen können.

„Wir haben eine alte Zahnarztpraxis gekauft, kernsaniert, komplett neu konzipiert und nach unseren Vorstellungen eingerichtet. Die Summe der Investitionen mag anfangs beeindrucken. Man braucht Mut dazu. Jedoch mit Zuversicht und kompetenten Beratern an der Seite wird man am Ende für Mut und Einsatz belohnt.“

Caroline und Daniel Berster, eigene Zahnarztpraxis in Meschede

In nahezu allen Kammerbezirken gibt es Jungzahnärzte-Stammtische, die privat über Facebook organisiert werden. Außerdem lädt die Facebook-Seite der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe alle ein, sich zu informieren und mit der Kammer und untereinander in den Dialog zu treten. Die ZÄKWL freut sich über lebendige Diskussionen und Beiträge – auch kritische Postings sind natürlich willkommen.

Jungzahnärzte-Stammtische finden Sie hier.
Und hier geht es zur Facebook-Seite der ZÄKWL.